Nahezu 35.000 t Holzschutzmittel werden jährlich verarbeitet. Häufig in Form von Lasuren im Innenraum angewendet, erlangten vor allem die Wirkstoffe Pentachlorphenol (PCP) und Lindan traurige Berühmtheit. Zwar sind die Stoffe heutzutage weitgehend vom Markt, doch die damit behandelten Holzteile sind noch in großer Zahl in Wohnräumen vorzufinden und bereiten den Betroffenen Jahrzehnte nach dem Anstrich immer noch viele Probleme. Aber auch die Ersatzstoffe wie z.B. Pyrethroide sind nicht harmlos und stellen die Altlast von morgen dar.
Holzschutzmittel werden vorbeugend gegen den Befall von Pilzen (Hausschwamm) und Insekten (Hausbock, Bockkäfer) eingesetzt. Sie lassen sich unterteilen in wasserlösliche Salze (Fluor-, Chrom-, Borsalze), Teerölpräparate und lösemittelhaltige Holzschutzmittel.
Holzschutzmittel wie beispielsweise PCP, Lindan, Furmecyclox, Endosulfane oder Permethrin können den Menschen bei überhöhten Konzentrationen gesundheitlich belasten. Typische Symptome sind Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Kopfschmerzen, Reizung der Augen und Atemwege, Hautveränderungen, Gelenkschmerzen, Übelkeit, Appetitstörungen, Antriebsverlust, Erkältung und Leberschäden.
PCP wurde in Holzfenstern, Holztüren, Fugendichtmitteln, Spachtelmassen, Farben, Klebstoffen, Textilien und Lederwaren eingesetzt. 90% der verwendeten lösemittelhaltigen Holzschutzmittel beinhalteten 1977 als Wirkstoff ca. 5–6 % PCP und 0,5–1,5 % Lindan. Während PCP seit 1978 nur noch eingeschränkt verwendet wurde, war Lindan bis Mitte der 80er Jahre in vielen Holzschutzmitteln enthalten. PCP gilt inzwischen im Tierversuch als eindeutig krebserregend. Das Bundesgesundheitsamt hat den Wert für die maximale Raumluftkonzentration (MRK) von PCP (und Lindan) auf 1 µg/m³ gesenkt. Liegen die Werte darüber, empfiehlt das Bundesgesundheitsamt eine Sanierung. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass bereits bei einer Luftkonzentration von 0.3 µg/m³ die Werte im Holz deutlich überhöht sind und empfindliche Menschen hier schon typische Symptome zeigen.
Bei der Hausstaubuntersuchung wird 14 Tage alter Staub gesaugt und im Labor untersucht. Das Institut für Schadstoffanalytik bietet Ihnen die Möglichkeit diesen Staub auf 3, 8 oder 60 verschiedene Biozide untersuchen zu lassen. Dies gilt auch für die Materialprobe. Holzproben kann man beispielsweise an mehreren ausgewählten Stellen mit dem Hobel nehmen.
Bei Verdacht auf Holzschutzmittelbelastung sollten Sie eine Material- oder Hausstaubuntersuchung durchführen lassen. Sind die Werte erhöht und ist die Quelle bekannt, sind Sanierungsmaßnahmen unabdingbar. Verschiedene Maßnahmen stehen hier zur Verfügung: Die wirkungsvollste Methode ist sicherlich das Entfernen der behandelten Holzteile. Handelt es sich allerdings um tragende Bestandteile, käme dies einem Abriss der Konstruktion gleich. In diesem Fall ist ein Abhobeln der Balken bzw. ein Maskieren mit Dichtlack zu empfehlen. Solche Arbeiten sollten unbedingt von erfahrenen Fachleuten durchgeführt werden.
Bei anderen Sanierungsmethoden wird die belastete Fläche mittels Folien oder durch Überstreichen verkleidet.
Abschließend sollte der Sanierungserfolg mittels Analysen abgesichert werden. Zuletzt sei noch erwähnt, dass Sanierungskosten steuerlich begünstigt werden.
Um Holz wirkungsvoll zu schützen sind sowohl chemische Mittel als auch konstruktive (bauliche) Maßnahmen möglich. Chemische Holzschutzmittel belasten Ihre Gesundheit. Deshalb sollte bei Neu- und Umbauten dem konstruktiven Holzschutz in jedem Fall dem Vorrang gegeben werden. Bauweise und Auswahl des Holzes sind hier entscheidende Faktoren. Beispielsweise ist bei der Holzauswahl zu beachten, dass Kernholz wesentlich resistenter gegenüber Insekten ist als Splintholz. Eiche oder Lärche sind gegen Pilzbefall sehr widerstandsfähig. Bauliche Maßnahmen sollten so gestaltet sein, dass das Holz nicht mit Feuchtigkeit in Kontakt kommt.
Früher mussten tragende Bauteile laut DIN 68800 vor der Zerstörung durch Pilze und Insekten chemisch geschützt. Seit 1990 besteht die Möglichkeit, auf chemischen Holzschutz zu verzichten, wenn entsprechende Konstruktionen und Holzarten gewählt werden.
Die DIN 68800 sieht ebenso vor, dass lediglich Holzschutzmittel, die vom Deutschen Institut für Bautechnik zugelassen sind und das Zeichen der amtlichen Material- und Prüfanstalt tragen, verwendet werden. Die holzschützende Wirkung dieser Mittel wird durch dieses Zeichen gewährleistet.